Beratung / Begehung
Wir unterstützen Sie mit Rat und Tat in der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben gemäß Arbeitsschutz – und Arbeitssicherheitsgesetz sowie bei der Erfüllung berufsgenossenschaftlicher Vorschriften und Regeln.
Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten gehören zu den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Betriebsärzte und stellen einen wichtigen Bestandteil in der arbeitsmedizinischen Betreuung dar.
Wir bieten Beratung und Hilfe bei:
- der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz unter Berücksichtigung spezieller Anforderungen wie Gefährdungen durch Gefahrstoffe, Lärm, Krankheitserreger, Heben und Tragen etc.
- der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen
- der Planung von Betriebsanlagen
- der Auswahl von Schutzausrüstung
- der Verbesserung der Arbeitsorganisation, einschließlich gesundheitsgerechter Arbeitszeitgestaltung
- Suchtproblematik im Betrieb
- dem Schutz schwangerer Mitarbeiterinnen vor speziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz gemäß gesetzlicher Vorgaben
- der Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung, einschließlich betrieblichen Eingliederungsmanagements
- der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
- der Entwicklung betrieblicher Präventionsprogramme zur Gesundheitsförderung